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Wissenswertes
1.1 Etablierung und Aufgaben
Seit dem Schuljahr 1994/1995 ist das Fach Syrisch-Orthodoxe Religionslehre im Fächerkanon der allgemeinbildenden Schulen des Landes Baden-Württemberg fest verankert: an Grundschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Werkrealschulen, Gymnasien und an Beruflichen Gymnasien.
Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der religiösen Identität und zur Integration in das gesellschaftliche Leben. Zentrale Aufgaben des Syrisch-Orthodoxen Religionsunterrichts sind die Einführung in das Leben mit Gott und der Kirche, die Förderung der Entwicklung der Getauften zu mündigen Christinnen und Christen und die Befähigung, Verantwortung für Welt und Gesellschaft wahrzunehmen. Er hat Teil am schulischen Auftrag zu einer weltoffenen, humanen Bildung und zum interreligiösen Dialog. Überdies leistet er einen wichtigen Beitrag zur Integration junger syrisch-orthodoxer Schülerinnen und Schüler, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren oder als Flüchtlinge hergekommen sind.
Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind dazu in besonderer Weise befähigt, weil sie die wichtigsten Sprachen des Orients beherrschen. Der Syrisch-Orthodoxe Religionsunterricht verhilft den Schülerinnen und Schülern zur Findung ihrer persönlichen, religiösen und kulturellen Identität und ist Begleiter auf dem Weg zur Entwicklung einer Persönlichkeit mit Fähigkeiten wie Empathie, Toleranz und Nächstenliebe. Weitere Aufgaben sind die Hinführung zu einem bewussten Leben mit der Kirche, zu einer verständigen Mitfeier der heiligen Liturgie, zur Verinnerlichung eines christlich-humanen Ethos sowie mit Blick auf die eigene Identität, Kenntnis der Geschichte der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien, der Lehren der Kirchenväter und der Geschichte der syrisch-aramäischen Ethnie mit ihren Höhen und Tiefen.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Der Syrisch-Orthodoxe Religionsunterricht ist nach Art. 7, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Er wird gemäß dem Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien erteilt (§ 96, Abs. 2 SchG).
1.3 Religionsunterricht und Schulkultur
Vom Syrisch-Orthodoxen Religionsunterricht gehen wichtige Impulse für die Schulkultur aus, zum Beispiel durch die Gestaltung von Gottesdiensten, Sozialprojekten und die Vermittlung von Regeln und Ritualen des Zusammenlebens. In der Schule und in den gesellschaftlichen Raum hinein entfaltet der Syrisch-Orthodoxe Religionsunterricht seine Wirkung, indem er die Achtung der Menschenwürde, den Toleranzgedanken und das Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung in einer Weise thematisiert, dass alles emotional angenommen wird und so die Reflexion über eigene Einstellungen und Verhaltensweisen steuert.
1.4 Bemerkung: Klassenübergreifender Religionsunterricht
An manchen Schulen werden aufgrund der geringen Schülerzahlen die Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen zusammen unterrichtet. Auch für diese gilt: Die Vorgabe des Bildungsplans ist grundlegend, die Kombination der Inhalte ist in das pädagogische Ermessen der Lehrkräfte gestellt.
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Bildungspläne
Lehrplan 1994/1995
Bildungsplan 2005
Bildungsplan 2016 - Grundschule
Bildungsplan 2016 - Sekundarstufe I
Bildungsplan 2016 - Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
Bildungsplan 2016 - Gymnasium
Bildungsplan 2021 - Weiterführende Schulen
2.1 Mustercurricula
Grundschule Klasse 1/2
Grundschule Klasse 3/4
Sekundarstufe I - Klassenstufe 5/6
Sekundarstufe I - Klassenstufe 7/8/9
Sekundarstufe I - Klassenstufe 10
Gymnasium - Klassenstufe 5/6
Gymnasium - Klassenstufe 7/8
Gymnasium - Klassenstufe 9/10
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Lehrkräfte
Dekan Isa Gharib
Andreas Teber
Behnan Teber
Bossus Acar B.Sc., M.A.
Daniel Tulgar
Edessa Sag B.A., M.A.
Isa Can
Lena Cebe
Linda Güven M.A.
Matay Akyüz B.A., M.A.
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