Syrisch-Orthodoxer Religionsunterricht
an staatlichen Schulen

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Wissenswertes

1.1 Etablierung und Aufgaben

Seit dem Schuljahr 1994/1995 ist das Fach Syrisch-Orthodoxe Religionslehre im Fächerkanon der allgemeinbildenden Schulen des Landes Baden-Württemberg fest verankert: an Grundschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Werkrealschulen, Gymnasien und an Beruflichen Gymnasien.

Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der religiösen Identität und zur Integration in das gesellschaftliche Leben. Zentrale Aufgaben des Syrisch-Orthodoxen Religionsunterrichts sind die Einführung in das Leben mit Gott und der Kirche, die Förderung der Entwicklung der Getauften zu mündigen Christinnen und Christen und die Befähigung, Verantwortung für Welt und Gesellschaft wahrzunehmen. Er hat Teil am schulischen Auftrag zu einer weltoffenen, humanen Bildung und zum interreligiösen Dialog. Überdies leistet er einen wichtigen Beitrag zur Integration junger syrisch-orthodoxer Schülerinnen und Schüler, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren oder als Flüchtlinge hergekommen sind.

Die Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind dazu in besonderer Weise befähigt, weil sie die wichtigsten Sprachen des Orients beherrschen. Der Syrisch-Orthodoxe Religionsunterricht verhilft den Schülerinnen und Schülern zur Findung ihrer persönlichen, religiösen und kulturellen Identität und ist Begleiter auf dem Weg zur Entwicklung einer Persönlichkeit mit Fähigkeiten wie Empathie, Toleranz und Nächstenliebe. Weitere Aufgaben sind die Hinführung zu einem bewussten Leben mit der Kirche, zu einer verständigen Mitfeier der heiligen Liturgie, zur Verinnerlichung eines christlich-humanen Ethos sowie mit Blick auf die eigene Identität, Kenntnis der Geschichte der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien, der Lehren der Kirchenväter und der Geschichte der syrisch-aramäischen Ethnie mit ihren Höhen und Tiefen.

1.2 Rechtliche Grundlagen

Der Syrisch-Orthodoxe Religionsunterricht ist nach Art. 7, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Er wird gemäß dem Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien erteilt (§ 96, Abs. 2 SchG).

1.3 Religionsunterricht und Schulkultur

Vom Syrisch-Orthodoxen Religionsunterricht gehen wichtige Impulse für die Schulkultur aus, zum Beispiel durch die Gestaltung von Gottesdiensten, Sozialprojekten und die Vermittlung von Regeln und Ritualen des Zusammenlebens. In der Schule und in den gesellschaftlichen Raum hinein entfaltet der Syrisch-Orthodoxe Religionsunterricht seine Wirkung, indem er die Achtung der Menschenwürde, den Toleranzgedanken und das Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung in einer Weise thematisiert, dass alles emotional angenommen wird und so die Reflexion über eigene Einstellungen und Verhaltensweisen steuert.

1.4 Bemerkung: Klassenübergreifender Religionsunterricht

An manchen Schulen werden aufgrund der geringen Schülerzahlen die Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen zusammen unterrichtet. Auch für diese gilt: Die Vorgabe des Bildungsplans ist grundlegend, die Kombination der Inhalte ist in das pädagogische Ermessen der Lehrkräfte gestellt.

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Bildungspläne

Lehrplan 1994/1995

Bildungsplan 2005

Bildungsplan 2016 - Grundschule

Bildungsplan 2016 - Sekundarstufe I

Bildungsplan 2016 -
Oberstufe an Gemeinschaftsschulen

Bildungsplan 2016 -
Gymnasium

Bildungsplan 2021 -
Weiterführende Schulen

2.1 Mustercurricula

Grundschule Klasse 1/2

Grundschule Klasse 3/4

Sekundarstufe I - Klassenstufe 5/6

Sekundarstufe I - Klassenstufe 7/8/9

Sekundarstufe I -
Klassenstufe 10

Gymnasium -
Klassenstufe 5/6

Gymnasium -
Klassenstufe 7/8

Gymnasium - Klassenstufe 9/10

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Lehrkräfte

Dekan Isa Gharib

Andreas Teber

Behnan Teber

Bossus Acar B.Sc., M.A.

Daniel Tulgar

Edessa Sag B.A., M.A.

Linda Güven M.A.

Matay Akyüz B.A., M.A.

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Einsatzorte im Schuljahr 2024/2025 nach Regierungsbezirken aufgeteilt

Einsatzorte an Gymnasien nach Regierungspräsidien aufgeteilt: